Offenlegung

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Offenlegung gem. § 25 MedienG

Medieninhaber:

Österreichischer Rundfunk, Stiftung öffentlichen Rechts, Wien

Unternehmensgegenstand:

Besorgung der im Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) angeführten Aufgaben und Tätigkeiten.

Beteiligungsverhältnisse:

Der Österreichische Rundfunk ist an folgenden Medienunternehmen bzw. -diensten mittelbar oder unmittelbar beteiligt:

Beteiligungsverhältnisse
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ORF TELETEXT